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Koop Pro Wien 2012

Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt mit dieser Förderung alle an regionalen wie überregionalen Kooperationsprojekten teilnehmenden Unternehmen mit Betriebsstätte(n) in Wien. Unternehmen, deren Sitz nicht in Wien ist, müssen seit mindestens zwei Jahren eine Betriebsstätte in Wien haben. Das Kooperationsprojekt muss einen nachvollziehbaren direkten Nutzen für die Betriebsstätte in Wien darstellen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gesucht werden Kooperationsprojekte an denen mindestens drei Unternehmen (davon mindestens ein Wiener KMU) beteiligt sind und welche

  • einen Neuheitsgehalt für die beteiligten Unternehmen aufweisen,
  • eine sinnvolle gemeinsame Strategie der beteiligten Unternehmen erkennen lassen,
  • mit einem Projektumsetzungsrisiko verbunden sind, 
  • technisch bzw. wirtschaftlich machbar erscheinen und einen positiven Einfluss auf das Beschäftigungs- und Wertschöpfungswachstum erwarten lassen.


Mit der Durchführung der Projekte darf erst nach der Antragstellung begonnen werden. Die maximale Projektdauer beträgt zwei Jahre.

Welche Kosten werden gefördert?

  • Interne Personalkosten
  • Externe Dienstleistungen
  • Spezielle Reisekosten


Wie hoch ist die Förderung?

Maximale Förderintensität: 50% der förderbaren Kosten je Partnerunternehmen

Förderungshöhe (allgemein): 

  • max. 15.000 Euro je Partnerunternehmen
  • max. 20.000 Euro je Projektkoordinator („Leadpartner“)
  • max. 50.000 Euro je Kooperationsprojekt


Schwerpunkt servo-industrielle Kooperationen: 

Für Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt  in der Sachgütererzeugung* und Partnerunternehmen aus dem Dienstleistungsbereich gelten die doppelten Förderhöchstbeträge:

  • maximal   30.000 Euro je Partnerunternehmen
  • maximal   40.000 Euro je Projektkoordinator
  • maximal 100.000 Euro je Kooperationsprojekt


* Der Projektkoordinator muss ein Wiener Unternehmen sein und seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt in einem der folgenden Abschnitte gemäß Systematik „Önace 2008“ haben (Sachgüterbereich): 

  • Abschnitt B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden)
  • Abschnitt C (Herstellung von Waren) 
  • Abschnitt D (Energieversorgung)
  • Abschnitt E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen)


Für die Ausschreibung stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.

Frauenbonus:

Der Leadpartner erhält zusätzlich einen Bonus von 2.000 Euro, wenn das Projekt von einer  nachweislich dafür qualifizierten Frau koordiniert wird (diese muss beim Leadpartner beschäftigt sein).

Wie werden die Projekte beurteilt?

Die Förderungen werden nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben. Die Beurteilung erfolgt durch Wirtschaftsagentur-interne und -externe Gutachterinnen und Gutachter.

Wann kann eingereicht werden?

Die Einreichfrist läuft von Montag, 5. März 2012 bis einschließlich Montag, 7. Mai 2012.Die Einreichung erfolgt über das Online-Fördercockpit der Wirtschaftsagentur Wien (www.wirtschaftsagentur.at/Cockpit)

       

Ablauf der Förderung

Phase

Wer

To Do

Vorbereitung

 

Antragsteller

 

Allgemeine Richtlinien
Ausschreibungsbedingungen
Leitfaden

Einreichung

Antragsteller

Online-Einreichung

Bearbeitung

Wirtschaftsagentur Wien

Förderzu- absage       

Wirtschaftsagentur Wien

Projektumsetzung

Antragsteller

Projektabschluss

 

Antragsteller

 

Abrechnungsformular

 

Kontrolle

Wirtschaftsagentur Wien

Auszahlung

Magistrat der Stadt Wien