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Mag. Gerhard Pachner
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Fischereiförderung (EFF)

Die Fischereiförderung ist eine gemeinsame Förderungsaktion von Land Wien, Bund und der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Unterstützung von Investitionen zur Verbesserung der Aquakultur, Verarbeitung und Vermarktung von Süßwasserfischen (einschließlich Lachse), Süßwasserkrebsen und auf Erzeugnisse daraus.

Zielgruppe

Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen in Wien. Die Förderung beschränkt sich auf Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, ABl. L 210) bzw. auf Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Mio.

Förderbare Vorhaben/Kosten

Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Verarbeitung und Vermarktung: Steigerung der Verarbeitungskapazität, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Verarbeitungsanlagen, Bau von Vermarktungseinrichtungen und Modernisierung vorhandener Vermarktungseinrichtungen (gilt nicht für Einzelhandelsstufe)
  • Aquakultur: Bau neuer Zuchtanlagen, Erweiterung und Modernisierung bestehender Zuchtanlagen, Umweltschutzmaßnahmen
  • Binnenfischerei: Binnenfischereifahrzeuge (Ausstattung und Modernisierung), Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der Binnenfischerei
  • Pilotprojekte: Erprobung von Bewirtschaftungsplänen und Plänen zur Aufteilung des Fischereiaufwandes, Erprobung alternativer Bestandbewirtschaftungstechniken.

Mindestprojektgröße 5.000 Euro pro Vorhaben oder pro Jahr Förderhöhe max. 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten

Art der Förderung

Barzuschuss

Einreichung

Die Förderung kann laufend bei der Wirtschaftsagentur oder bei der MA 5 eingereicht werden (vor Investitionsbeginn).