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Dienstleistungsaktion 2012

 

Die Dienstleistungsaktion 2012 (De-minimis-Förderung) richtet sich an Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Dienstleistung mit u.a. Branchencodes aus der Systematik ÖNACE-Codes 2008 der Statistik Austria. Hierzu gehören die Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in einer der folgenden Branchen: 

  • Abschnitt F (Bau)
  • Abschnitt G (Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
  • Abschnitt H (Verkehr und Lagerei)
  • Abschnitt J (Information und Kommunikation)
  • Abschnitt M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen)
  • Abschnitt P (Tertiärer Unterricht)

 

Ziel der Förderung


Die vorliegende Förderinitiative hat zum Ziel, kleine und mittlere Unternehmen in den genannten Dienstleistungsbereichen für den verstärkten internationalen Wettbewerb „fit“ zu machen. Es sollen mit dieser Förderung vor allem Anreize geschaffen werden, das in den Betrieben vorhandene Innovations-potential zu aktivieren und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wiener Dienstleistungsunternehmen zu stärken und auszubauen.

Wer wird gefördert? 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Dienstleistung (bzw. Unternehmen in Gründung mit geplantem Schwerpunkt im Dienstleistungsbereich) mit Firmensitz und Betriebsstätte in Wien.

Nicht förderbar sind Berufliche Interessensvertretungen und Unternehmen, die z.B. durch Anteile oder Regelung im mehrheitlichen Einfluss der öffentlichen Hand stehen.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt innovative Investitionen der folgenden Bereiche:

  • Bauliche Infrastruktur Maschinen und maschinelle Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung 
  • Erwerb von Patenten, Lizenzrechten, Know-How 
  • Zugekaufte Beratungsleistungen 
  • Schulungen 
  • Personalkosten


Arbeitsplatzbonus
Für jeden im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben neu geschaffenen Arbeitsplatz werden 2.000 Euro als zusätzlicher Arbeitsplatzbonus vergeben. 

Frauenbonus
Eine Prämie von 2.000 Euro wird ausgezahlt, wenn das zur Förderung eingereichte Projekt nachweislich von einer im Unternehmen angestellten dafür qualifizierten Frau geleitet wird. 


Wann kann eingereicht werden?

Die Antragstellung ist von 5. März 2012 bis 25. Juni 2012 über das Online-Formular möglich, jedoch vor Investitionsbeginn.

Maximale Projektdauer: zwei Jahre  = Kostenanerkennungszeitraum.

Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Projektende und erfolgter Endprüfung. 

Wie wird gefördert?

Für diese Förderaktion stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt maximal 35 Prozent der aktivierungsfähigen Kosten und 25 Prozent der Personal-, Beratungs- und Schulungskosten. Die maximale Förderungshöhe je Projekt liegt bei 100.000 Euro.

Die Förderung wird nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben.

 

Ablauf der Förderung

Phase

Wer

To Do

Vorbereitung

 

Antragsteller

 

Allgemeine Richtlinien
Ausschreibungsbedingungen
Leitfaden

Einreichung

Antragsteller

Online-Einreichung

Bearbeitung

Wirtschaftsagentur Wien

Förderzu- absage       

Wirtschaftsagentur Wien

Projektumsetzung

Antragsteller

Projektabschluss

 

Antragsteller

 

Hinweisblatt Endabrechnung
Abrechnungsformular
Rechnungsaufstellung

Kontrolle

Wirtschaftsagentur Wien

Auszahlung

Magistrat der Stadt Wien