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Infobox

Gabi Strobl
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Nahversorgung

Nahversorgungsaktion der Stadt Wien

Mit Zuschüssen für zukunftssichernde Investitionen stärkt die Wirtschaftsagentur Wien die für eine lebenswerte Stadt notwendige Nahversorgungsfunktion des Kleingewerbes und des Einzelhandels in Wien. Gefördert werden Projekte, welche die Struktur und die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens langfristig verbessern und die Nahversorgungsfunktion des Betriebes nachhaltig sichern.

Zielgruppe

Kleinstbetriebe (siehe Definition in der rechten Spalte) ausgewählter Branchen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Wien, die zum Einreichzeitpunkt seit mindestens zwei Jahren bestehen. 

Förderbare Vorhaben/Bemessungsgrundlage 

• Ausbildungs-, Schulungs- und Beratungskosten 
• Bau- und Einrichtungsinvestitionen 
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung 
• Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen u. sanitären Bedingungen
• Aufwendungen für neue Dienstleistungen 
• Ankauf von Software 
• Ankauf von Maschinen und Anlagen
• Installation eines Internet-Breitbandanschlusses/Erstellung einer Homepage
• Aufbau und Inbetriebnahme eines Web-Shops

Die anerkennbaren Kosten der Maßnahmen (Bemessungsgrundlage) müssen mindestens  4.000 Euro (exkl. Mwst.) betragen bzw. mindestens 4 % des Umsatzes des letzten abgeschlossenen und bilanzmäßig vorliegenden Wirtschaftsjahres. 

Förderhöhe Standardbranchen

Die Förderung für Unternehmen aus den Standardbranchen (43 Branchen) beträgt 10 % der Bemessungsgrundlage. Bei einer Investition über 20.000 Euro ist gegebenenfalls bei Erfüllung diverser Qualitätskriterien zusätzlich eine Bonifizierung möglich, die bis zu 10 % der förderbaren Kosten betragen kann.

Die höchstmögliche Förderung von Unternehmen der Standardbranchen ist mit maximal 10.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren begrenzt.Schwerpunktbranchen

Die Förderung für Unternehmen aus den Schwerpunktbranchen (Lebensmitteleinzelhändler, Fleischer, Bäcker, Konditoren und Marktviktualienhändler) beträgt je nach örtlicher Lage:

• für Betriebe im 1. Bezirk: 10 % der Bemessungsgrundlage max. 10.000 Euro Förderbetrag pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren
• für Betriebe in den Inneren Gürtel-Bezirken (2-9, 20): 20 % der Bemessungsgrundlage max. 20.000 Euro Förderbetrag pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren
• für Betriebe in den Äußeren Gürtel-Bezirken (10-19, 21-23): 30 % der Bemessungsgrundlage max. 30.000 Euro Förderbetrag pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren

Bei einer Investition über 20.000 Euro ist gegebenenfalls bei Erfüllung entsprechender Qualitätskriterien zusätzlich eine Bonifizierung möglich, die bis zu 10 % der förderbaren Kosten betragen kann. Die höchstmögliche Förderung beträgt bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen somit:

• für Betriebe im 1. Bezirk: max. 20.000 Euro Förderbetrag pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren
• für Betriebe in den Inneren Gürtel-Bezirken (2-9, 20): max. 30.000 Euro Förderbetrag pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren 
• für Betriebe in den Äußeren Gürtel-Bezirken (10-19, 21-23): max. 40.000 Euro Förderbetrag pro Unternehmen(sgruppe) innerhalb von drei Jahren

Bezieht ein Unternehmen einer der genannten Standard- oder Schwerpunktbranchen ein seit mindestens einem Jahr nachweislich leer stehendes Betriebslokal, kommt die Mindestfrist (von 2 Jahren) gemäß Punkt 3c der Richtlinie nicht zur Anwendung. Zusätzlich erhält das Unternehmen einen Reaktivierungsbonus in Höhe des sich für die Investitionen bzw. Aufwendungen errechneten Förderbetrages, maximal jedoch 5.000 Euro. 

Der Reaktivierungsbonus wird nur einmal innerhalb von drei Jahren gewährt.

Art der Förderung

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung, wonach ein Unternehmen innerhalb des laufenden Steuerjahres sowie in den letzten zwei Steuerjahren in Summe maximal 200.000 Euro nicht notifizierte Förderungen erhalten darf (siehe Infobox) 

Einreichung 

laufend bis 31.12.2012, jedoch vor Investitionsbeginn Auszahlung Die Auszahlung erfolgt nach Ende des geförderten Vorhabens und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.