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Förderprogramm
Internationalisierung
Einreichung bis 31.12.2012
Mit der Internationalisierungsförderung unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien Klein- und Mittelbetriebe bei der Aufnahme von internationalen Geschäftsbeziehungen und Kooperationen sowie bei der Erschließung neuer Märkte. Ziel ist es, Wiener Unternehmen dazu zu motivieren, ihre Chancen auf den Auslandsmärkten wahrzunehmen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Wien
Was wird gefördert?
Die Internationalisierungsförderung unterstützt die Aufnahme oder die Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen. Gefördert werden folgende Aktivitäten:
- Beteiligung an internationalen Messen, Fachkongressen und Ausstellungen im Ausland
- Publikationen, die der Internationalisierung dienen
- Sonstige Markterschließungskosten
- Coaching im Bereich Internationalisierung
Wie wird gefördert?
Bei Beteiligung an internationalen Messen, Fachkongressen und Ausstellungen im Ausland, Publikationen, sonstige Markterschließungskosten:
Es werden maximal 50 % (kleine Unternehmen) bzw. 35 % (mittlere Unternehmen) der förderbaren Kosten bezuschusst, maximal jedoch 10.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und Kalenderjahr.
Bei Coaching im Bereich Internationalisierung:
Es werden maximal 50 % (kleine Unternehmen) bzw. 35 % (mittlere Unternehmen) des vom Coach in Rechnung gestellten Honorars, max. jedoch 13.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und Kalenderjahr gefördert.
Bei einer Kombination aus beiden Maßnahmen beträgt der Zuschuss insgesamt maximal 20.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und Kalenderjahr.
Die Mindestbemessungsgrundlage (Summe der anerkennbaren Kosten aller eingereichten sowie abgerechneten Maßnahmen) beträgt 3.000 Euro. Die Internationalisierungsförderung unterliegt der De-minimis-Regelung (siehe Verordnung rechte Spalte).
Wann wird gefördert?
Einreichungen sind laufend bis 31.12.2012 möglich, jedoch vor Inangriffnahme der Maßnahmen sowie nach Absolvierung des erforderlichen Internationalisierungs-Checks bei der Wirtschaftskammer Wien
Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung und Abschluss der Investitionen. Die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens eineinhalb Jahre nach Zuerkennung der Förderung vorgelegt werden. Zwischenabrechnungen (Akontierungen) sind nicht möglich.
